Seit 15.04.2021 gilt ein standardisierter Absageprozess für die PRÄ. Gemäß des Prozesses müssen Änderungen finanzieller und qualitativer Auswirkung ggü. Plan im Rahmen der Steuergespräche (P2- Runde) angezeigt und abgestimmt werden.
Die Zentrale behält sich vor das Budget für nicht realisierte Mengen einzuziehen.